Richter Unternehmensgruppe

Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG

1. Einleitung

Die Richter Baustoffe GmbH  setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website richterunternehmensgruppe.de – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

2.1 Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und werden überarbeitet oder ersetzt.
  • Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
  • Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.

2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen

  • Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.

3. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.

  • E-Mail: info_at_richterbaustoffe.de
  • Telefon: 0451 / 53005-0
  • Postanschrift:
    Richter Baustoffe GmbH 
    Hinter den Kirschkaten 67-77
    23560 Lübeck

4. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle für barrierefreie IT wenden:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Schleswig-Holsteinischen Landtag / Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel (Postfach 7121, 24171 Kiel)
Telefon: +49 431 988-1620
E-Mail: bbit_at_landtag.ltsh.de
Website: Landesbeauftragte Schleswig-Holstein

5. Marktüberwachung

In Schleswig-Holstein wird die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von der gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder übernommen:

Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Standort: Sachsen-Anhalt (koordiniert für alle Bundesländer)
Weitere Informationen: www.barrierefreiheitsstärkungsgesetz.de

6. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.